Sozialleistungen

 Schutz im Krankheitsfall

Der Versicherungsschutz durch die Krankenversicherung endet automatisch mit der Abmeldung Ihres Wohnsitzes in Deutschland. In der Regel gibt es eine Kulanzfrist von einem Monat. Innerhalb dieses Monats können Sie von der Krankenkasse noch die gewohnten Leistungen erhalten, selbst wenn Sie sich nicht mehr in Deutschland aufhalten. Eine Ausnahmeregelung gibt es für Rentner: Beziehen Sie in der Türkei eine deutsche Rente, so können Sie weiter in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleiben. Allerdings dürfen Sie keine zusätzliche Rente aus der türkischen Rentenversicherung bekommen oder beantragt haben. Auch Arbeitnehmer, die bei einem Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland beschäftigt sind, können Sie Ihre deutsche Krankenversicherung in der Türkei beibehalten.
Einzelheiten zu diesem Thema erfahren Sie bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie zuletzt in Deutschland krankenversichert waren sowie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland in Bonn. Sie haben auch die Möglichkeit, sich in der Türkei über eine deutsche Krankenversicherung privat zu versichern. Eine Alternative zu einem deutschen Versicherer ist die zur staatlichen türkischen Ziraatbank gehörende Basak-Sigorta-Versicherung Sie bietet spezielle Versicherungsprodukte für Ausländer an.
Ihre Ansprüche aus der deutschen Pflegeversicherung bleiben nur bestehen, wenn Sie sich nur vorübergehend (bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr) in der Türkei aufhalten. In der Türkei gibt es keine Pflegeversicherung.

Absicherung bei Arbeitslosigkeit

Wenn Sie in die Türkei auswandern, können Sie sich dort nicht das deutsche Arbeitslosengeld auszahlen lassen. Arbeitslosengeld können Sie nur in Deutschland beziehen und zwar nur innerhalb einer Vierjahresfrist nachdem der Anspruch fällig geworden ist. Danach verfällt er. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer für Sie zuständigen Arbeitsagentur in Deutschland, was Sie alles beachten müssen, damit Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren.

Was geschieht mit meiner deutschen Rente

Haben Sie sich zu einer Rückkehr entschlossen, ist die Sicherung Ihrer in Deutschland erworbenen Rentenansprüche ein wichtiges Thema. Wer für Sie zuständig ist, steht auf Ihrem Rentenversicherungsnachweis. Informieren Sie sich unbedingt, damit Sie Ihre Ansprüche voll und ganz wahrnehmen können.

Anerkennung der Versicherungszeiten

Die von Ihnen in Deutschland erworbenen Rentenansprüche gehen Ihnen nicht verloren. Auch wenn Sie in die Türkei übersiedeln, erhalten Sie die deutsche Rente in gleicher Höhe ausgezahlt wie in Deutschland. Das gilt auch umgekehrt für Rentenansprüche aus der Türkei. Haben Sie im Laufe Ihres Arbeitslebens in Deutschland und in der Türkei Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt, dann werden die jeweiligen Zeiten der Rentenversicherung zusammengerechnet. Jeder Versicherungsträger kommt jeweils für die Zeiten auf, für die Sie bei ihm versichert waren. Entsprechend werden auch Hinterbliebenenrenten gezahlt. Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach den geleisteten Versicherungs und Beschäftigungszeiten.

Rentenantrag

Kommen Sie ins Rentenalter, dann müssen Sie bei Ihrer Rentenversicherung einen Antrag auf Zahlung der Rente stellen. Doch denken Sie daran: Die Rentenauszahlung erfolgt nicht automatisch an Sie, sobald Sie das offizielle Rentenalter erreicht haben. Alle Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt.
Den Antrag sollten Sie grundsätzlich bei der Rentenversicherungsstelle Ihres Aufenthaltslandes stellen. In Ausnahmefällen können Sie Ihren Rentenantrag – bei Wohnsitz in der Türkei - auch über einen mit einer notariellen Vollmacht ausgestatteten Bevollmächtigten in Deutschland stellen lassen. Als notariell Bevollmächtigten beauftragen Sie mit dieser Aufgabe schriftlich einen Menschen Ihres Vertrauens, dies kann ein Freund oder Verwandter sein, und lassen dieses Schreiben von einem Notar beglaubigen. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann drei bis vier Monate dauern. Stellen Sie Ihren Rentenantrag also frühzeitig, damit Sie nicht über einen längeren Zeitraum ohne Geld dastehen.

Unabhängig davon, ob Sie den Rentenantrag in Deutschland oder der Türkei einreichen: Er gilt dann zugleich auch für das jeweils andere Land. Das heißt, Sie müssen nicht zwei verschiedene Anträge stellen. Ihrem Rentenantrag müssen Sie alle deutschen und türkischen Versicherungsunterlagen beifügen. Falls diese nicht vorhanden sind, müssen Sie lückenlose Angaben über die einzelnen Beschäftigungsverhältnisse machen (unter anderem Arbeitgeber, Beschäftigungsorte, Art der Beschäftigung, türkische Versicherungsnummer, Vorname des Vaters des Versicherten. Zudem ist bei türkischen Staatsangehörigen die Vorlage eines Auszugs neuesten Datums aus dem türkischen Einwohnerbuch für den Versicherten erforderlich.
Sowohl beim Aufenthalt in Deutschland als auch in der Türkei erhalten Sie die deutsche Renten für den jeweiligen Monat zum Monatsende gezahlt. Sie können Sie sich auf Wunsch in der Türkei auch in Euro auszahlen lassen.
Weitere Informationen zum Bezug von deutscher Rente im Ausland erhalten Sie auch bei ihrem Rentenversicherungsträger.

Besteuerung von Renteneinkommen

Durch die Verlegung Ihres Wohnsitzes in die Türkei endet in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Ihre Alterseinkünfte aus Deutschland werden dann nicht mehr besteuert.

Erstattung deutscher Rentenversicherungsbeiträge

Sie können sich Ihre deutschen Rentenversicherungsbeiträge auch auszahlen lassen, wenn Sie seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht zwei Jahre weder in die deutsche noch in die türkische Rentenversicherung eingezahlt haben, für Sie keine Versicherungspflicht mehr besteht und Sie nicht die Möglichkeit haben sich freiwillig zu versichern. Einen solchen Schritt sollten Sie sich jedoch genau überlegen. Eine vorzeitige Auszahlung ist mit einigen finanziellen Nachteilen für Sie verbunden: Sie erhalten dann nur die von Ihnen entrichteten Arbeitnehmerbeiträge, aber nicht die vom Arbeitgeber eingezahlten Anteile. Sie würden also 50 Prozent der Ihnen ursprünglich zustehenden Beitragssumme verlieren.

Welche Sozialversicherungen gibt es in der Türkei

Die staatlichen Sozialleistungen in der Türkei fallen wesentlich geringer aus als in Deutschland. So liegt etwa das monatliche Kindergeld bei zirka 10 Euro. Andere Leistungen wie Sozialhilfe oder Pflegeversicherung gibt es (noch) nicht. Um alte und pflegebedürftige Menschen kümmert sich die Familie.
Arbeiter und Angestellte mit einem Arbeitsvertrag bei einem türkischen Unternehmen werden über ihren Arbeitgeber bei der SSK versichert. Beamte und Angestellte in öffentlichen Betrieben sind bei der Emekli Sandigi versichert. Für Selbstständige sowie Arbeitskräfte in der Landwirtschaft ist die Ba?-Kur zuständig. Die Versicherungen bieten Schutz bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfällen, Behinderungen, Berufskrankheiten sowie eine (meist geringfügige) Altersversorgung. Eine Ausnahmeregelung gibt es für Arbeitnehmer, die bei einem Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland beschäftigt sind. Sie können weiterhin ihre Mitgliedschaft bei der deutschen Sozialversicherung beibehalten.

Das Sozialsystem soll verbessert werden. Dazu verabschiedete das türkische Parlament im April 2006 gegen teils starken Widerstand aus der Bevölkerung und seitens der Gewerkschaften zwei Gesetze zur sozialen Sicherung. Die neuen Gesetze betreffen die Reform der Renten- und Krankenversicherung sowie die Einführung einer Beihilfe zum Lebensunterhalt von Bedürftigen (ähnlich der Sozialhilfe). Vorgesehen ist unter anderem die Schaffung einer einzigen Sozialversicherungsanstalt. Sie soll die bisherigen drei Einrichtungen Emekli Sandigi, Ba?-Kur und Sosyal Sigortalar Kurumu unter einem Dach vereinigen. Zudem soll eine flächendeckende Krankenversicherung mit einem Hausarztsystem eingeführt werden. Bisher konnten die beiden Gesetze (Gesetz zur Sozialversicherungsanstalt und Gesetz zur Sozial- und Allgemeinen Gesundheitsversicherung) jedoch noch nicht umgesetzt worden.

Ausführliche Informationen zum türkischen Sozialversicherungssystem erhalten Sie auf den Webseiten des Türkischen Ministeriums für Arbeit und Soziales, sowie der türkischen Sozialversicherungsanstalt Sosyal Sigortalar Kurumu. Einige Arbeitgeber, insbesondere größere Unternehmen, gewähren ihren Beschäftigten zusätzliche Leistungen im sozialen und medizinischen Bereich. Dazu zählen zum Beispiel Betriebsärzte und Krankenstationen oder freiwillige Zahlungen im Krankheits und Todesfall und vieles mehr. Erkundigen Sie sich beim Bewerbungsgespräch danach.
Als Arbeitnehmer sind Sie in der Türkei über ihren Arbeitgeber auch unfallversichert. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit möglicher Unfälle. Arbeitgeber müssen zwischen 19,5 bis 25 Prozent des Bruttolohnes als Beitrag zahlen, Arbeitnehmer 14 Prozent.

Krankenversicherung

Die staatliche türkische Sozialversicherung gewährt den Versicherten eine minimale medizinische Grundversorgung. Sie schließt zwar eine kostenlose Behandlung in den staatlichen Krankenhäusern ein, doch diese sind oftmals schlecht ausgestattet. Zudem gibt es lange Wartelisten. Sehr gut hingegen ist die Versorgung in den oft teuren privaten Kliniken und Arztpraxen. Bei Arzneimitteln muss jeder Versicherte grundsätzlich einen Eigenanteil von 20 Prozent (Rentner 10 Prozent) tragen. Zudem müssen viele medizinische Leistungen vollständig selbst bezahlt werden, wie teuere Medikamente und moderne Untersuchungsverfahren.

Arbeitnehmer haben ab dem dritten Krankheitstag einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Hierfür müssen Sie im letzten Jahr vor der Erkrankung 120 Tage Beiträge entrichtet haben. Die Höhe des Krankengeldes berechnet sich aus dem Durchschnitt der Lohnzahlungen in den letzten vier Monaten: Bei stationärer Behandlung wird hiervon die Hälfte ausgezahlt, bei ambulanter Behandlung sind es zwei Drittel - höchstens 18 Monate lang. Bei Unfällen mit dauerhafter Arbeitsunfähigkeit haben die Versicherten Anspruch auf eine monatliche Rente. Bei Unfällen mit Todesfolge erhalten die Hinterbliebenen monatliche Bezüge.

Arbeitslosenversicherung

Das in der Türkei erst 1999 eingeführte Gesetz zur Arbeitslosenversicherung sieht grundsätzlich zwei Arten von Leistungen vor: Arbeitslosengeld und Qualifizierungsmaßnahmen. Laut Weltbank erhalten jedoch bislang nur vier Prozent der Arbeitslosen auch tatsächlich Leistungen aus dem Arbeitslosenfonds.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten vier Monate und beträgt 50 Prozent des Durchschnittslohns. Allerdings darf die Leistung des Arbeitslosengeldes nicht höher als der Mindestlohn (562,50 YTL/301 Euro für Arbeitnehmer über 16 Jahren, 2007) sein. Die Leistungsdauer richtet sich danach, wie viele Tage der Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren Beiträge entrichtet hat: Bei 600 Tagen Betragszahlung besteht ein Anspruch auf 180 Tage, bei 900 Tagen auf 240 Tage und bei 1080 Tagen maximal auf 300 Tage. Zudem muss der Arbeitnehmer die letzten 120 Tage vor dem Leistungsbezug ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Für die Dauer des Leistungsbezugs übernimmt die Arbeitslosenversicherung die Beiträge zur Kranken- und Mutterschutzversicherung.

Rentenversicherung

Arbeiter und Angestellte mit einem Arbeitsvertrag bei einem türkischen Unternehmen werden über ihren Arbeitgeber bei der SSK versichert, Beamte und Angestellte in öffentlichen Betrieben bei der Emekli Sandigi. Für Selbstständige sowie Arbeitskräfte in der Landwirtschaft ist die Ba?-Kur zuständig. Aktuell kann in der Türkei ein Mann nach 23 Beitragsjahren mit 44, eine Frau nach 18 Beitragsjahren mit 40 Jahren in Rente gehen. Die Leistungen der Rentenversicherung bestehen aus einer monatlich ausgezahlten Altersrente oder einer Auszahlung der geleisteten Beiträge, wenn kein Anspruch auf Rente erworben wurde.

Neben dem Erreichen eines bestimmten Lebensalters kann auch eine festgelegte Versicherungsdauer zum Bezug einer Rente berechtigen. Die Rentenhöhe variiert in der Türkei beträchtlich. Obwohl sie regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst wird, liegt sie gegenwärtig deutlich unter dem Existenzminimum. Die Reform der Renten- und Krankenversicherung sieht vor, dass Männer bei 9.000 Beitragstagen (circa 25 Beitragsjahre) mit 60 Jahren und Frauen bei 7.000 Beitragstagen (circa 19 Beitragsjahre) mit 58 Jahren Rente beziehen können. Ab dem Jahr 2035 soll das Renteneintrittsalter für Männer und Frauen einheitlich 65 Jahre betragen. Die Rentenhöhe soll bei 25 Beitragsjahren bis zum Jahr 2041 auf 50 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts festgesetzt werden. Als Berechnungsbasis für Rentenerhöhungen soll der
Verbraucherpreisindex herangezogen werden.

Sie können auch nachträglich Beiträge in die türkische Rentenversicherung SSK einzahlen. Das gilt auch für Ihren nicht berufstätigen Ehepartner. Je Versicherungstag sind dies 5 US-Dollar (ungefähr 3,71 Euro). Voraussetzung ist, dass Sie dauerhaft in die Türkei übersiedeln. Den Antrag müssen Sie bis spätestens zwei Jahre nach der Rückkehr stellen. Für die Zahlung der Beiträge gibt es keine Fristen. Übrigens besteht in der Türkei generell für jeden die Möglichkeit, sich in die türkische Rentenversicherung einzukaufen

 


 

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